Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist das Recht des täglichen Lebens und beinhaltet die generelle Regelung für den Rechtsverkehr des Bürgers allgemein. Meine Tätigkeit auf diesem
Gebiet umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, beispielsweise aus einem Kaufvertrag, Werkvertrag (auch unter Berücksichtigung spezieller Normen wie VOB
und HOAI), Darlehensvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag oder einer Bürgschaft, sowie die Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen,
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Verkehrsrecht